Öffentlichkeitsrecht
Wir sind sehr stolz, dass der Waldorfschule Weinviertel (vormals Waldorfschule Marchfeld) das Öffentlichkeitrecht seit Anbeginn ihres Bestehens immer im Laufe des jeweiligen Schuljahres bescheidmäßig verliehen wurde.
Dadurch mussten unsere SchülerInnen keine Externistenprüfungen ablegen.
Was ist das Öffentlichkeitsrecht?
In Österreich können Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut (wie die Waldorfschule Weinviertel) das sogenannte Öffentlichkeitsrecht beantragen.
Bedeutung:
- Mit dem Öffentlichkeitsrecht wird der Schule das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuches auszustellen, die mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden und mit den gleichen Rechtswirkungen ausgestattet sind wie Zeugnisse gleichartiger öffentlicher Schulen.
- Von der Schule ausgestellte Zeugnisse sind somit staatlich anerkannt hinsichtlich der Erfüllung der Schulpflicht.
- SchülerInnen einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht müssen keine Externistenprüfungen an öffentlichen Schulen ablegen.
- Besonderheit bei eigenem Organisationsstatut: Unsere Schule folgt nicht einem öffentlichen Lehrplan, sondern unserem eigenen genehmigten Lehrplan (Organisationsstatut).
Was bedeutet das für unsere Schule?
Die Waldorfschule Weinviertel ist derzeit eine Privatschule ohne dauerhaftes Öffentlichkeitsrecht, da eine so junge Schule wie wir das permanente Öffentlichkeitsrecht frühestens mit dem Abschluss des Vollausbaus aller unserer Schulstufen erhalten kann.
Unsere Schule ist privat getragen, arbeitet nach ihrem eigenen pädagogischen Konzept, erhält aber durch das Öffentlichkeitsrecht quasi eine rechtliche Gleichstellung mit öffentlichen Schulen.
Aktuell muss unsere Schule das Öffentlichkeitsrecht für jedes Schuljahr neu beantragen.
Nach Verleihung des Öffentlichkeitsrechts müssen unsere SchülerInnen keine Externistenprüfungen ablegen.
Nach der Verleihung des Öffentlichkeitsrechts dürfen wir auch neue Schulkinder während des laufenden Schuljahres aufnehmen.